Materialanfrage
AGES-Grundsätze für die Abgabe von Genbankmustern
Genbankmuster werden an Züchter, Wissenschaftler, Pädagogen, Produzenten und andere vertrauenswürdige Forschungs- und Bildungseinrichtungen weitergegeben. Die AGES wird in Übereinstimmung mit den internationalen und nationalen Regelungen bei Bedarf die Rechtmäßigkeit einer Anfrage bestimmen.
Materialabgaben zur Erfüllung von internationalen Vereinbarungen und Anträgen sowie die Rückführung von Teilproben von Genbankmustern in ein Herkunftsland oder eine Herkunftsgemeinschaft, insbesondere nach Naturkatastrophen oder von Menschen verursachten Katastrophen, haben hohe Priorität.
Obwohl die Materialabgaben für Forschung, Ausbildung und Rückführung von höchster Priorität sind, ermutigt die AGES auch verschiedene Erhalter und öffentliche Einrichtungen, Aktivitäten zur Erhaltung von genetischem Material durchzuführen, an denen viele Einzelpersonen und Gruppen im ganzen Land beteiligt sind. Dies sind insbesondere Landwirte, die eine Nutzung und Erhaltung am landwirtschaftlichen Betrieb durchführen (on farm-Erhaltung).
Die Abgabe von Material ausschließlich für den privaten Gebrauch wird im Allgemeinen als unangemessener Einsatz begrenzter Ressourcen gesehen. Die Aufgabe der Genbank ist nicht die Weitergabe von Saatgut. Die Beschaffung von Saatgut soll vom Saatgutmarkt erfolgen. Von noch in Sortenlisten geführten Sorten (national, EU, OECD) wird kein Material abgegeben.
Die Materialabgabe erfolgt gemäß den internationalen Verträgen grundsätzlich mit einem Standard-Materialtransfer-Übereinkommen (Standard Material Transfer Agreement – SMTA), sowohl für Arten nach Anhang 1 des Internationalen Vertrages über Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (ITPGRFA), als auch für andere Arten von pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft.
Die Vereinbarung ist nur in einer der FAO-Sprachen, z.B. in der englischen Fassung vertraglich bindend (zur Information liegt eine deutsche Fassung vor).
Für die Abgabe für die on farm Erhaltung, insbesondere im Rahmen von agrarischen Förderungsmaßnahmen, ist die Unterzeichnung eines SMTA nicht erforderlich. Ebenso wenig ist ein SMTA erforderlich, wenn Material dem ursprünglichen Geber zurückgegeben wird.
Eingehende Anfragen für Samenmuster werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Materialtransferverträge müssen vom Antragsteller akzeptiert und bestätigt werden, bevor das Material geliefert wird.
Jede Materialabgabe wird dokumentiert.
Um dieses Material für zukünftige Forschungen und Verwendungen verfügbar zu halten, hat sich die AGES verpflichtet, kein rechtliches Eigentum an dem in seiner Genbank enthaltenen genetischen Ressourcen geltend zu machen oder geistige Eigentumsrechte an diesem Genmaterial oder verwandten Informationen anzustreben.
Der Antragsteller trägt die volle Verantwortung für die Einhaltung der Quarantäne- und Biosicherheitsbestimmungen und -regeln des Empfängerlandes für den Import und die Freisetzung von pflanzengenetischem Material. Der Antragsteller ist dafür verantwortlich, der AGES eine von den nationalen Pflanzenschutzbehörden des Antragstellers ausgestellte Einfuhrgenehmigung zu erteilen, wenn ein solches Dokument erforderlich ist. Für Saatguttransporte außerhalb der Europäischen Union ist in der Regel ein Pflanzengesundheitszeugnis erforderlich.
Um die freie Verfügbarkeit unserer pflanzengenetischen Ressourcen auch in Zukunft zu gewährleisten, muss der Empfänger die Bedingungen akzeptieren, die im Materialtransfervertrag festgelegt sind, der für die Verwendung des bestellten Saatguts gilt.
Für den Fall, dass der Empfänger das Material für Forschung, Züchtung und Ausbildung in den Bereichen Ernährung und Landwirtschaft verwendet, müssen die Bedingungen des "Standard-Materialtransfervertrags des ITPGRFA vom Empfänger akzeptiert werden.
Abgabemengen
Beachten Sie, dass das zur Verteilung verfügbare Saatgut eine begrenzte Ressource ist. Eine Samenprobe besteht normalerweise aus ungefähr 250 Samen. Für Proben von großen Samenarten wie Erbsen oder Bohnen werden weniger Samen abgegeben.
Gemäß den Genbankstandards werden (wenn möglich) mindestens 30 bis 50 lebensfähige Samen von einer Akzession abgegeben. Der Empfänger muss bei Bedarf das Material selbst vermehren. Eine mehrmalige Anforderung von Material von einer Akzession je Empfänger ist daher nicht möglich.
Es kann vorkommen, dass bei einer Akzession vorübergehend zu wenig Material für die Abgabe vorhanden ist, sodass erst nach einer erfolgten Erneuerung bzw. Vermehrung des Materials Muster zur Verfügung gestellt werden können.
Haftungssauschluss
Die AGES gibt keine Gewähr über den Zustand des Materials.
Dokumente
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